Bei Kindern die auf eine Teilhabe-Assistenz (THA) angewiesen sind, ist deren Anwesenheit während der gesamten Betreuungszeit zwingend vor Ort erforderlich.
Dies gilt ebenfalls während der Ferienbetreuung und anderen Servicetagen.
Ohne die Anwesenheit der/des THA kann das Kind nicht betreut werden!
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